Das für Verträge im internationalen Transport und der internationalen Spedition anwendbare Recht: EU-Recht und internationale Abkommen
pages 27 - 60
ABSTRACT:

Die Hauptquelle des EU-Rechts bezüglich des auf die internationale Beförderung anzuwendenden Rechts ist die Verordnung Rom I vom 17. Juni 2008, die an die Stelle des Abkommens 80/934/EWG vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht getreten ist. Bei Artikel 5 der Verordnung handelt es sich um eine spezielle (autonome) Bestimmung über das maßgebliche Recht für Beförderungsverträge, der im Gegensatz zur früheren Regelung nun auch auf die Beförderung von Personen ausgedehnt wird.

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about the authors

Universitätsprofessor, Dr. iur., Mgr., Dipl. Ing. oec/MB, Dr.h.c., als Rechtsanwalt in Prag, Tschechien (mit Zweigniederlassung in New Jersey (USA)) zugelassen und tätig, Seniorpartner (Sozius) der Anwaltskanzlei Bělohlávek, Lehrstuhl für Recht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Ostrava, Lehrstuhl für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität in Brno (als Gastdozent), Vorsitzender der Schiedskommission des tschechischen Nationalausschusses der Internationalen Handelskammer (ICC), Schiedsrichter in Prag, Wien, Kiew usw., Mitglied von ASA, DIS, der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Vizepräsident der WJA – World Jurist Association, Washington D.C. (USA).